AGB
1. Geltungsbereich
2. Angebote, Anfrage, Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7. Obliegenheiten des Mieters
8. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
9. Haftung
10. Verspätete Rückgabe
11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12. Kaution
13. Rückgabe der Mietsache
14. Stornierung
15. Anwendbares Recht
16. Gerichtsstand
17. Alternative Streitbeilegung
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von ZapfBuddy (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebote, Anfrage, Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote und Preisangaben auf unserer Internetseite, in Werbeflyern, Zeitungsanzeigen, sowie Online-Verkaufsportalen (z.B. eBay–Kleinanzeigen) sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Der Mieter stellt über das Kontaktformular auf der Internetseite, per Telefon oder eBay-Kleinanzeigen eine Reservierungsanfrage. Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Nach schriftlicher oder mündlichen Annahmeerklärung durch den Mieter bestätigen wird dem Mieter das Zustandekommen des Vertrages durch Übermittlung der Auftragsbestätigung.
2.3 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.5 Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
2.6 Die Sicherheits- & Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
4. Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt durch Übergabe bei Abholung oder Lieferung.
4.2 Bei Abholung werden dem Mieter die Mietsache und alle benötigten Zubehörteile übergeben. Die Übergabe wird in einem Protokoll dokumentiert.
4.3 Beauftragt der Mieter einen Lieferanten mit der Abholung, muss eine Vollmacht für den Lieferanten ausgestellt werden.
4.4 Erfolgt nur die Lieferung der Mietsache und der Kunde übernimmt den Aufbau selbstständig, so wird dem Mieter die Mietsache inkl. aller für den Betrieb benötigten Zubehörteile übergeben. Die Übergabe wird in einem Protokoll dokumentiert.
4.5 Bei Anlieferung und Aufbau der Mietsache erfolgt die Lieferung zum zuvor vereinbarten Veranstaltungsort und zur vereinbarten Zeit. Eine Änderung bedingt der vorherigen Vereinbarung und Bestätigung durch den Vermieter.
Sofern der Kunde nicht selbst vor Ort ist, benennt dieser vorher schriftlich einen Ansprechpartner. Der Ansprechpartner unterstützt uns bei den entsprechenden Auf- und Abbauarbeiten.
4.6 Die Mietsache muss während der Mietzeit auf dem Anlieferungsort / der Anlieferungsadresse verbleiben.
4.7 Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
4.8 Wird der Mietartikel max. plus 2 Stunden nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel. Es gilt Ziffer 14.2 (Nichtabholung).
5. Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die in diesem Vertrag angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten oder Abholkosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
7. Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Der Auf- und Abbau ist entsprechend der Auf- und Abbauanleitung vorzunehmen.
8. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
8.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
8.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
8.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
9. Haftung
9.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
9.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, weder bei Transport, Benutzung oder Auf- & Abbau.
9.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
9.3 Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.
9.4 Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichter Klagen verantwortlich gemacht werden kann.
9.5 Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten, Strafen oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen.
9.6 Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.
9.7 Wird die Mietsache, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstandenen Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang.
10. Verspätete Rückgabe
10.1 Für jeden Tag verspäteter Rückgabe wird zusätzlich zum Tagespreis der Anlage eine Vertragsstrafe in Höhe von 80,00 € vereinbart.
10.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund entgangenen Gewinns oder ausgefallener Folgevermietungen, bleiben hiervon unberührt.
11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
12. Kaution
12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
12.2 Die Kaution dient zur Sicherstellung der aus dem Vertrag bedingten Forderungen, insbesondere für eventuelle Schäden oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe. Wir sind berechtigt die Kaution zur Deckung offener Forderungen zu nutzen oder bei ungeklärter Sachlage einzubehalten. Andernfalls erfolgt die Rückgabe der Kaution bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses baldmöglichst abzurechnen und die nicht zu Sicherungszwecken erforderliche Kaution zurückzuerstatten.
13. Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung/Rücktransport der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
14. Stornierung
14.1 Eine Stornierung der Reservierung ist durch den Kunden bis 48 Stunden vor Reservierungsdatum kostenlos möglich.
14.2 Wird der Mietartikel ohne Stornierung nicht abgeholt (Ziffer 4.8), werden dem Mieter die bis dahin entstandenen Aufwandskosten in Rechnung gestellt.
14.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit aus wichtigem Grund zu stornieren, insbesondere wenn die Durchführung der Vermietung aus krankheitsbedingten Gründen oder aus sonstigen, vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Ereignisse) unmöglich oder unzumutbar wird.
14.4 In diesem Fall wird der bereits gezahlte Mietpreis unverzüglich zurückerstattet.
14.5 Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen (z.B. für Anreise, entgangenen Gewinn, Ersatzmiete), sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zwingend gehaftet wird.
14.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB bleibt unberührt.
15. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
17. Alternative Streitbeilegung
17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.