AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

ZapfBuddy - Stand: [21.08.2026]

Inhaltsübersicht

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

  2. Vertragsschluss

  3. Preise, Zahlung, Verzug

  4. Kaution

Teil B – Vermietung von Zapfanlagen und Zubehör

  1. Mietzeit, Übergabe, Voraussetzungen beim Kunden

  2. Gebrauch der Mietsache, Pflichten des Kunden, Jugendschutz

  3. Erhaltungspflicht, Mängel, Ersatzgerät

  4. Rückgabe, Reinigung, Gläser, verspätete Rückgabe

  5. Haftung des Kunden

Teil C – Lieferung von Getränken und Verbrauchsmaterial

  1. Verkauf und Lieferung von Getränken, CO₂ und Verbrauchsmaterial

  2. Pfand, Rücknahme, Lagerung

Teil D – Widerrufsrecht, Stornierung, Umbuchung

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

  2. Stornierung durch den Kunden

  3. Nichtabholung, verweigerte Übergabe

  4. Rücktritt durch ZapfBuddy

Teil E – Haftung von ZapfBuddy und Schlussbestimmungen

  1. Haftung von ZapfBuddy

  2. Datenschutz

  3. Anwendbares Recht

  4. Gerichtsstand

  5. Verbraucherstreitbeilegung

  6. Geltende Fassung

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung · Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular · Anlage 3 – Pflichttexte für den Bestellprozess

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Louis Lehmann und Malte Mühlen Gbr · Telefon: [+49 176 56153693 ] · E-Mail: [info@zapfbuddy.com ] · [DE461836022]

(nachfolgend „ZapfBuddy“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), die über unsere Website, per E-Mail, Telefon, Messenger oder über Online-Portale (z. B. Kleinanzeigen) geschlossen werden.

1.2 Vertragsgegenstand können sein:

  • die Vermietung von Zapfanlagen, Kühlgeräten, Gläsern, Zubehör und sonstigen Gegenständen (Mietvertrag – Teil B);

  • der Verkauf und die Lieferung von Getränken, CO₂, Reinigungs- und Verbrauchsmaterial (Kaufvertrag – Teil C);

  • ergänzende Leistungen wie Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau, Einweisung, Reinigung oder Betreuung.

1.3 Werden mehrere Leistungen nach Ziffer 1.2 gemeinsam beauftragt, werden diese im Angebot und in der Auftragsbestätigung getrennt ausgewiesen und getrennt abgerechnet. Die Leistungen können unabhängig voneinander bestellt werden. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei zusammenhängenden Verträgen (§ 360 BGB) bleiben unberührt.

1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.6 Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung in Textform maßgeblich. Wir empfehlen, Absprachen in Textform (z. B. E-Mail) festzuhalten.

1.7 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.8 Die Sicherheits- und Nutzungsbedingungen sowie die Aufbau-, Bedienungs- und Reinigungsanleitung sind Bestandteil des Vertrages. Sie sind vor Vertragsschluss auf unserer Website abrufbar und werden dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Darstellungen, Preisangaben und Verfügbarkeitsangaben auf unserer Website, in Werbeflyern, Anzeigen sowie auf Online-Portalen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2.2 Der Kunde richtet über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Portal eine unverbindliche Anfrage an uns. Wir übersenden daraufhin ein Angebot in Textform, das Leistungsumfang, Mietzeit, Übergabe- und Rückgabezeitpunkt, Ort, Preise, Kaution und etwaige Zusatzleistungen ausweist. Wir sind an dieses Angebot 3 Tage ab Zugang gebunden.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt und wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform übermitteln. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der Termin verbindlich reserviert.

2.4 Bei telefonisch oder mündlich getroffenen Vereinbarungen bestätigen wir den Vertragsinhalt in Textform. Der Kunde hat den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen; Abweichungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Wir speichern den Vertragstext und übersenden ihn dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform.

2.6 Die Abwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass unsere Nachrichten – insbesondere beim Einsatz von SPAM-Filtern – zugestellt werden können.

2.7 Verträge werden ausschließlich mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen geschlossen. Wir sind berechtigt, vor oder bei Übergabe einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis des Alters zu verlangen.

3. Preise, Zahlung, Verzug

3.1 Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher nicht aus.

3.2 Kosten für Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau, Reinigung sowie die Kaution werden im Angebot gesondert ausgewiesen und sind nicht im Mietpreis enthalten, soweit dort nichts anderes angegeben ist.

3.3 Zahlung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von [30] % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens [bei Übergabe / 3 Tage vor Mietbeginn] zu zahlen. Kaution sowie Liefer- und Abholkosten sind zusammen mit dem Restbetrag zu entrichten. Es stehen die im Angebot genannten Zahlungsarten zur Verfügung.

3.4 Wir sind berechtigt, die Übergabe der Mietsache und die Lieferung der Getränke zu verweigern, solange fällige Zahlungen oder die Kaution nicht geleistet sind (§ 320 BGB). Kommt es hierdurch zur Nichtübergabe, gilt Ziffer 14.

3.5 Bei Zahlungsverzug schulden Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.7 Preisanpassung bei langfristigen Buchungen. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungstermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis für Getränke und Verbrauchsmaterial anzupassen, soweit sich unsere Einkaufs-, Pfand- oder Energiekosten nach Vertragsschluss nachweislich erhöht haben; die Anpassung ist auf den Umfang der Kostensteigerung begrenzt. Wir teilen die Anpassung spätestens vier Wochen vor dem Termin in Textform mit. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Gesamtpreises, kann der Kunde binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

4. Kaution

4.1 Wir sind berechtigt, vor Übergabe eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem Angebot und beträgt in der Regel 50 – 200 € je nach Mietgegenstand.

4.2 Die Kaution ist spätestens bei Übergabe zu leisten und dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, unterlassener Reinigung, verspäteter Rückgabe oder offener Zahlungen.

4.3 Wir sind berechtigt, mit fälligen Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.

4.4 Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung der Mietsache unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen zurückgezahlt. Ist eine Forderung dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht abschließend geklärt, dürfen wir lediglich einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Forderung einbehalten; der darüber hinausgehende Teil der Kaution ist zurückzuzahlen. Über einen Einbehalt rechnen wir in Textform ab.

4.5 Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht; § 551 BGB findet auf die Miete beweglicher Sachen keine Anwendung.

Teil B – Vermietung von Zapfanlagen und Zubehör

5. Mietzeit, Übergabe, Voraussetzungen beim Kunden

5.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Mietdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietsache.

5.2 Die Überlassung erfolgt durch Abholung beim Vermieter oder durch Lieferung an den vereinbarten Ort. Der Zustand der Mietsache und die Vollständigkeit des Zubehörs werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert, das beide Parteien unterzeichnen. Einwendungen gegen den protokollierten Zustand sind bei Übergabe zu erheben.

5.3 Holt ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mietsache ab, hat dieser eine Vollmacht in Textform sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

5.4 Voraussetzungen am Einsatz-/Veranstaltungsort. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen:

  • eine frei zugängliche, mit einem Transporter befahrbare Zufahrt sowie eine Halte- und Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Aufstellorts;

  • ein ebener, tragfähiger, befestigter und sauberer Untergrund;

  • eine ordnungsgemäß abgesicherte Schutzkontakt-Steckdose (230 V / 16 A) in höchstens 10 m Entfernung; bei Betrieb über einen Stromerzeuger eine ausreichend dimensionierte, stabile Stromversorgung;

  • bei Nutzung von CO₂ ein ausreichend belüfteter Aufstellort – ein Betrieb in Kellern, Kühlräumen, Fahrzeugen oder anderen nicht belüfteten Räumen ist untersagt;

  • die Anwesenheit des Kunden oder einer von ihm in Textform benannten, volljährigen Kontaktperson, die uns beim Auf- und Abbau unterstützt und Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll zeichnet.

5.5 Wartezeit- und Fehlfahrtpauschale. Sind die Voraussetzungen nach Ziffer 5.4 nicht erfüllt oder ist zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anzutreffen, berechnen wir eine Wartezeitpauschale von 15,00 € je angefangene 15 Minuten. Kann die Leistung deshalb nicht erbracht werden, berechnen wir zusätzlich eine Fehlfahrtpauschale von 35,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die jeweilige Pauschale.

5.6 Die Mietsache muss während der gesamten Mietzeit am vereinbarten Aufstellort verbleiben. Ein Standortwechsel bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

5.7 Die Mietsache bleibt in unserem Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, über sie zu verfügen, sie zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

6. Gebrauch der Mietsache, Pflichten des Kunden, Jugendschutz

6.1 Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, vor Schäden und Witterungseinflüssen zu schützen und ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden. Die Wartungs-, Pflege-, Aufbau- und Gebrauchsanweisungen sind zu befolgen.

6.2 Kennzeichnungen der Mietsache – insbesondere Schilder, Nummern, Plomben oder Aufschriften – dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Technische Veränderungen und Reparaturversuche sind untersagt.

6.3 Die Bedienung darf nur durch volljährige, eingewiesene und nicht durch Alkohol oder andere Mittel beeinträchtigte Personen erfolgen.

6.4 Umgang mit CO₂. Druckgasflaschen sind stets aufrecht und gegen Umfallen gesichert aufzustellen, ausschließlich in belüfteten Bereichen zu betreiben und nach Gebrauch am Flaschenventil zu schließen. Der Kunde stellt sicher, dass die Sicherheitshinweise allen beteiligten Personen bekannt sind.

6.5 Ohne unsere Zustimmung in Textform ist der Kunde nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen, sie insbesondere weiterzuvermieten oder zu verleihen.

6.6 Jugendschutz. Der Kunde ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Spirituosen bzw. spirituosenhaltige Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben oder ihnen der Verzehr gestattet wird (§ 9 JuSchG). Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Bußgeldern frei, die aus einem Verstoß gegen diese Pflicht resultieren.

6.7 Genehmigungen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle für seine Veranstaltung erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Anmeldungen und Gestattungen (z. B. Gestattung nach § 12 GastG, Sondernutzungserlaubnis, GEMA-Anmeldung, Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz) einzuholen. Wir schulden hierzu keine Beratung.

6.8 Versicherung. Der Kunde hat für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen, der Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mietsache abdeckt.

7. Erhaltungspflicht, Mängel, Ersatzgerät

7.1 Wir sind verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Der hierfür erforderliche Zugang zur Mietsache ist uns zu gewähren.

7.2 Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und uns Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen können. Unterlässt der Kunde die Anzeige, obwohl sie ihm möglich und zumutbar war, kann er Rechte insoweit nicht geltend machen, als wir bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe hätten schaffen können (§ 536c Abs. 2 BGB).

7.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung oder Reparatur. Hierzu ist uns ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Wir sind berechtigt, die Mietsache oder einzelne Komponenten durch gleichwertige Geräte zu ersetzen; hierdurch entstehen dem Kunden keine Mehrkosten.

7.4 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn uns ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist auszugehen, wenn die Mängelbeseitigung unmöglich ist, von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.

7.5 Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Das Selbstbeseitigungsrechts des Mieters nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.

8. Rückgabe, Reinigung, Gläser, verspätete Rückgabe

8.1 Der Kunde hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe wird in einem Rücknahmeprotokoll dokumentiert.

8.2 Reinigung. Die fachgerechte Innenreinigung der Zapfanlage nehmen wir vor; die Kosten sind im Mietpreis enthalten, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen. Der Kunde hat die Mietsache jedoch äußerlich gereinigt, frei von Getränkeresten und Verschmutzungen sowie mit entleertem Wasser- bzw. Kühlbehälter zurückzugeben. Bei erheblicher Verschmutzung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 39,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

8.3 Gläser und Becher. Überlassene Gläser und Becher sind vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Sie können ungespült wie gespült zurückgegeben werden. Für jedes/n fehlende/n, zerbrochene/n oder so beschädigte/n Glas oder Becher, dass es/er nicht weiterverwendet werden kann, berechnen wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 2,00 €. Maßgeblich ist die im Übergabeprotokoll festgehaltene Stückzahl. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten; die Pauschale wird in diesem Fall angerechnet. Entsprechendes gilt für sonstiges Kleinzubehör gemäß der im Angebot ausgewiesenen Ersatzpreisliste.

8.4 Verdeckte Schäden. Schäden, die bei der Rücknahme nicht ohne Weiteres erkennbar sind, machen wir innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe gegenüber dem Kunden geltend.

8.5 Nicht zurückgegebene oder zerstörte Gegenstände. Werden Mietgegenstände nicht zurückgegeben oder sind sie irreparabel beschädigt, schuldet der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines gleichwertigen Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter und Zustand.

8.6 Verspätete Rückgabe. Gibt der Kunde die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises (§ 546a BGB) sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 40,00 € je angefangenem Tag für Mehraufwand oder ausgefallene Folgevermietungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens – insbesondere aufgrund entgangenen Gewinns oder ausgefallener Folgevermietungen – bleibt vorbehalten; die Pauschale wird angerechnet.

8.7 Ist der Kunde nach dem Vertrag zum Rücktransport verpflichtet, trägt er dessen Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9. Haftung des Kunden

9.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an der Mietsache, dem Zubehör und den überlassenen Transportmitteln, die vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe entstehen – einschließlich Verlust und Diebstahl. Da sich die Mietsache in der Obhut des Kunden befindet, obliegt ihm die Darlegung und der Nachweis, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).

9.2 Der Kunde haftet in gleichem Umfang für das Verschulden von Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache gestattet oder ermöglicht, sowie seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).

9.3 Der Ersatzanspruch umfasst die Reparaturkosten oder – bei wirtschaftlichem Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert, die Kosten der Schadensfeststellung sowie den nachgewiesenen Mietausfall für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, längstens für 30 Tage.

9.4 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag, auf einem unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder auf einem Verstoß gegen Ziffern 6.6 oder 6.7 beruhen und die von ihm oder ihm zuzurechnenden Personen verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit wir den Anspruch selbst zu vertreten haben.

Teil C – Lieferung von Getränken und Verbrauchsmaterial

10. Verkauf und Lieferung von Getränken, CO₂ und Verbrauchsmaterial

10.1 Getränke (Fassbier, Flaschengetränke, alkoholfreie Getränke), CO₂ sowie Reinigungs- und Verbrauchsmaterial werden verkauft, nicht vermietet. Insoweit gelten die Vorschriften über den Kaufvertrag.

10.2 Die Beschaffung erfolgt auftragsbezogen auf Grundlage der vom Kunden bestellten Art und Menge. Eine Änderung der bestellten Menge ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin in Textform möglich, soweit die Ware noch nicht beschafft ist. Danach gilt Ziffer 13.3.

10.3 Zeitpunkt der Beschaffung. Bei Verbrauchern beschaffen wir die bestellten Getränke erst, nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder der Kunde die Erklärung nach Ziffer 12.3 abgegeben hat. Wünscht der Kunde eine frühere Beschaffung – etwa bei kurzfristigen Terminen oder Sonderbestellungen –, teilen wir ihm dies vorab mit und beschaffen erst nach seiner ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

10.4 Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. Wir sind berechtigt und verpflichtet, das Alter zu kontrollieren und die Abgabe zu verweigern (§ 9 JuSchG).

10.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Kunden oder an eine von ihm beauftragte Person über. Bei Versendung auf Verlangen eines Unternehmers geht die Gefahr mit Übergabe an den Beförderer über.

10.6 Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde hat gelieferte Getränke unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel (z. B. beschädigte Fässer, abgelaufene Ware, Fehlmengen) vor Anbruch anzuzeigen. Nach Anzapfen eines Fasses ist eine Reklamation wegen erkennbarer Mängel nur noch eingeschränkt möglich.

11. Pfand, Rücknahme, Lagerung

11.1 Für Fässer, Flaschen, Kästen, Kegs und CO₂-Flaschen fällt Pfand an, das im Angebot gesondert ausgewiesen wird. Das Pfand wird bei Rückgabe im pfandfähigen Zustand vollständig erstattet.

11.2 Rücknahme unangebrochener Ware. Eine Rücknahme nicht verbrauchter Getränke ist ausgeschlossen; die bestellte Menge wird in voller Höhe berechnet.

11.3 Angebrochene, angezapfte oder geöffnete Getränkebehälter werden nicht zurückgenommen und nicht erstattet.

11.4 Der Kunde sorgt für eine sachgerechte, kühle und lichtgeschützte Lagerung. Für Qualitätsverluste, die auf unsachgemäße Lagerung, Kühlung, Transport oder Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind, haften wir nicht.

Teil D – Widerrufsrecht, Stornierung, Umbuchung

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

12.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage 1), die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt wird. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

12.2 Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB insbesondere bei:

  • Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie über die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere die von uns zu einem festen Veranstaltungstermin gelieferten Getränke;

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB);

  • Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB) – z. B. angezapfte Fässer oder geöffnete Behälter;

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 5 BGB);

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

12.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Miet- und Dienstleistungen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Wir holen diese Erklärung im Bestell- bzw. Bestätigungsprozess gesondert ein (siehe Anlage 3).

12.4 Wertersatz. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen, hat er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der erbrachten Leistung am vereinbarten Gesamtpreis; hierzu zählen insbesondere Anfahrt, Lieferung, Aufbau, Einweisung und die bis zum Widerruf gewährte Gebrauchsüberlassung.

12.5 Teilweiser Widerruf. Umfasst eine Bestellung mehrere trennbare Leistungen (z. B. Anlagenmiete und Getränkelieferung), kann der Verbraucher seinen Widerruf auf einzelne Leistungen beschränken. Widerruft er den Mietvertrag über die Anlage, ist er nach Maßgabe des § 360 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen auch an den damit zusammenhängenden Vertrag über die Getränkelieferung nicht mehr gebunden. Für bereits gelieferte, angezapfte, geöffnete oder verbrauchte Getränke gilt jedoch Ziffer 12.2; insoweit besteht kein Widerrufsrecht bzw. schuldet der Verbraucher Wertersatz nach Ziffer 12.4. Bereits erbrachte Liefer-, Aufbau- und Anfahrtsleistungen sind nach Ziffer 12.4 zu vergüten.

12.6 Ein Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt; seine Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

13. Stornierung durch den Kunden

13.1 Der Vertrag wird für den vereinbarten Termin verbindlich geschlossen. Ein gesetzliches Recht, den Vertrag ohne wichtigen Grund zu beenden, steht dem Kunden – außerhalb eines etwaigen Widerrufsrechts nach Ziffer 12 – nicht zu. Wir räumen dem Kunden gleichwohl das nachfolgende Stornierungsrecht ein.

13.2 Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei uns. Bei Stornierung wird – bezogen auf den Gesamtpreis der Vermietung einschließlich Liefer-, Aufbau- und Abbauleistungen – folgende Stornopauschale fällig:

Zugang der Stornierung – Stornopauschale

bis 30 Tage vor Mietbeginn – 0 %

29 bis 15 Tage vor Mietbeginn – 25 %

14 bis 8 Tage vor Mietbeginn – 50 %

7 bis 3 Tage vor Mietbeginn – 70 %

ab 2 Tagen vor Mietbeginn sowie bei Nichtabholung / Nichtantritt – 90 %

13.3 Getränke und Verbrauchsmaterial. Wurden Getränke, CO₂ oder Verbrauchsmaterial bereits für den Kunden beschafft, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe berechnet; die Ware wird dem Kunden zur Abholung bereitgestellt bzw. übereignet. Bis 7 Tage vor dem Termin ist eine Reduzierung der Bestellmenge um bis zu 20 % kostenfrei möglich.

13.4 Nachweisvorbehalt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; die Pauschale wird in diesem Fall angerechnet.

13.5 Anderweitige Vermietung. Können wir den stornierten Mietgegenstand im stornierten Zeitraum anderweitig vermieten und wäre diese Vermietung ohne die Stornierung nicht möglich gewesen, verringert sich die Stornopauschale um den hierdurch erzielten Erlös.

13.6 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt. Im Fall eines wirksamen Widerrufs gelten ausschließlich die gesetzlichen Rechtsfolgen nach Ziffer 12; eine Stornopauschale fällt dann nicht an.

13.7 Umbuchung statt Stornierung. Auf Wunsch verschieben wir den Termin einmalig kostenfrei, wenn die Anfrage mindestens 14 Tage vor Mietbeginn in Textform eingeht, der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten liegt und die gewünschte Ausstattung verfügbar ist. Bei späteren oder weiteren Umbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 25,00 €; auch insoweit bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

14. Nichtabholung, verweigerte Übergabe

14.1 Wird die Mietsache nicht innerhalb von zwei Stunden nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt abgeholt bzw. die Anlieferung nicht ermöglicht und meldet sich der Kunde nicht, sind wir berechtigt, anderweitig über die Mietsache zu verfügen. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung besteht dann nicht mehr; es gilt die letzte Stufe der Stornostaffel nach Ziffer 13.2.

14.2 Wir sind berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn

  • der Kunde den nach Ziffer 2.7 verlangten Altersnachweis nicht erbringt oder Zweifel an der Volljährigkeit bestehen;

  • der Kunde oder die zur Abholung erscheinende Person erkennbar nicht in der Lage ist, die Mietsache sicher zu transportieren oder zu betreiben (z. B. wegen erheblicher Alkoholisierung);

  • fällige Zahlungen oder die Kaution nicht geleistet werden;

  • das eingesetzte Fahrzeug für einen sicheren Transport erkennbar ungeeignet ist.

In diesen Fällen gilt Ziffer 14.1 entsprechend.

15. Rücktritt durch ZapfBuddy

15.1 Wir sind berechtigt, vor Beginn der Mietzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Durchführung aus krankheitsbedingten Gründen, wegen technischen Totalausfalls oder Vorschadens des Geräts, wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

15.2 Wir werden uns in diesem Fall bemühen, ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitzustellen oder einen Ersatzanbieter zu vermitteln. Kommt es dennoch zum Rücktritt, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen einschließlich Kaution unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

15.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (z. B. Anreisekosten, entgangener Gewinn, Mehrkosten einer Ersatzanmietung), sind ausgeschlossen, soweit wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften.

15.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Teil E – Haftung von ZapfBuddy und Schlussbestimmungen

16. Haftung von ZapfBuddy

16.1 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

16.2 Im Übrigen haften wir dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

16.2.1 Wir haften aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist;

  • aufgrund zwingender Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.2.2 Verletzen wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach Ziffer 16.2.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

16.2.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

16.2.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16.3 Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Sicherheits- und Nutzungsbedingungen, die Aufbau- und Bedienungsanleitung oder die Vorgaben nach Ziffern 5.4 und 6.4 nicht beachtet, sowie nicht für Folgen eines Stromausfalls oder einer unzureichenden Stromversorgung am Veranstaltungsort. Ziffer 16.2.1 bleibt unberührt.

16.4 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche

  • wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,

  • wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz,

  • wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels,

  • aus dem Kauf von Getränken und Verbrauchsmaterial nach Teil C dieser AGB, soweit der Kunde Verbraucher ist.

Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. § 548 BGB bleibt unberührt.

17. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

18. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

19. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Wir sind in den vorstehenden Fällen in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

21. Geltende Fassung

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den Vertrag einbezogene Fassung dieser AGB.

Anlage 3 – Pflichttexte für den Bestell- und Bestätigungsprozess

A) Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts (bei Getränkebestellung)

Mir ist bekannt, dass für die zu einem festen Veranstaltungstermin bestellten Getränke und Speisen kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt ebenso für angezapfte oder geöffnete Behälter (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 und 5 BGB).

B) Verlangen des vorzeitigen Leistungsbeginns und Kenntnis vom Erlöschen (bei Anlagenmiete)

Ich verlange ausdrücklich, dass ZapfBuddy vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Miet- und Dienstleistungen beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, sobald ZapfBuddy den Vertrag vollständig erfüllt hat, und dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Erfüllung anteiligen Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen (Anfahrt, Lieferung, Aufbau, Einweisung, Gebrauchsüberlassung) schulde.

C) Bestätigung der Volljährigkeit

Ich bestätige, dass ich das 18. Lebensjahr vollendet habe, und nehme zur Kenntnis, dass bei Übergabe ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden kann.

D) Einbeziehung der AGB und Sicherheitsbedingungen

Ich habe die AGB, die Sicherheits- und Nutzungsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.